Ab Sonntag, dem 12. September 2021, gilt im Landkreis Stade die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für Indoor-Sport und somit auch für unseren Ballettunterricht und Contemporary-Dance-Unterricht.
Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. die noch nicht eingeschult sind, sind von dieser Regel ausgenommen.
Für alle anderen gibt es jetzt einen “3G-Check-In”. 😉 Liebe Tänzer*innen, bitte zeigt mir dafür VOR Beginn der Unterrichtsstunde Euren entsprechenden Nachweis:
GEIMPFT = 2. Impfung (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Moderna) bzw. 1. Impfung (Johnson & Johnson) liegt mindestens 14 Tage zurück. Bei Genesenen gilt dieses sofort und bereits nach einer Impfung.
GENESEN = Positiver PCR-Test liegt mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück.
GETESTET = Negatives Testergebnis aus einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke, das maximal 24 Stunden zurückliegt (bei PCR-Testung maximal 48 Stunden).
Tänzer*innen, die nicht als geimpft oder genesen gelten, jedoch zur Schule gehen und aus diesem Grund in der Woche regelmäßig getestet werden, brauchen nicht zusätzlich zu einem Testzentrum o.ä. gehen.