Seit dem 3. April 2022 ist in Niedersachen in Innenräumen von Sportanlagen keine FFP2-Maskenpflicht mehr vorgeschrieben.
Da das Treppenhaus, der Flurbereich usw. nicht ganz so gut durchlüftet werden können wie der jeweilige Tanzsaal, wäre es großartig, wenn alle Personen ab sechs Jahren hier weiterhin eine OP- bzw. FFP2-Maske tragen. Beim Tanzen kann die Maske dann wie gehabt abgenommen werden.